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LG Münster - Entscheidung vom 03.10.1984

16 O 295/84

Normen:
BGB § 254 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(123)298c
WM 1985, 412

»... Allein die Wahl des Einzugsermächtigungsverfahrens begründet kein Mitverschulden [des Zahlungsempfängers, der infolge eines Widerspruchs des Zahlungspflichtigen gegen berechtigte Lastschriften Schaden erlitten [...]
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