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LG Köln - Entscheidung vom 30.04.1984

Ns 108 - 32/84

Normen:
BtMG § 35
StPO § 116

Fundstellen:
NJW 1987, 1459 (Katholnigg)
StV 1984, 342

Dem Antrag auf Haftunterbrechung war stattzugeben, weil die beantragte Haftunterbrechung nicht geeignet ist, den Zweck der Untersuchungshaft konkret zu gefährden. Alleiniger Zweck der Untersuchungshaft ist die [...]
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