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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.09.1984

2/9 T 633/84

Normen:
ZPO § 492 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 1985, 603
DRsp IV(415)71Nr. 1 zu § 492
MDR 1985, 149, 150
ZfBR 1986, 107

Die Anhörung kann auch noch im Hauptsacheverfahren erfolgen. Hat das Amtsgericht den Antrag des Beweissicherungsgegners, den Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens anzuhören, ohne sachliche [...]
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