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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 06.07.1984

6 Sa 179/84

Normen:
BGB §§ 611 ff.

Fundstellen:
DRsp VI(602)70f
NJW 1985, 510

'...Den ArbNehmer trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, für ihn ungünstige Umstände, nach denen er nicht ausdrücklich gefragt ist, zu offenbaren (h. M., vgl. Palandt-Heinrichs, § 123 Anm. 2 c..). Dies gilt auch [...]
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