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LAG München - Entscheidung vom 17.09.1984

6 Ta 119/84

Normen:
KSchG § 4 Satz 1 § 5
ZPO § 256

Fundstellen:
DRsp VI(614)101c
LAGE § 4 KSchG Nr. 14
MDR 1985, 83

'...Wird eine Kündigung erst nach Erhebung einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO [mit dem Inhalt, daß das Arbeitsverhältnis über den durch die vorherige Kündigung bestimmten Zeitpunkt hinaus besteht,] ausgesprochen, [...]
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