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LAG Berlin - Entscheidung vom 22.10.1984

12 Sa 66/84

Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
BGB §§ 276, 280, 286, 823 Abs. 1, § 1004

Fundstellen:
ARST 1985, 136
ARST 1985, 136
BB 1985, 271
BB 1985, 271
DB 1985, 339
DB 1985, 339
DRsp VI(604)156e-f
VersR 1985, 675
VersR 1985, 675

'...Die - häufig vorsätzliche bzw. mindestens grob fahrlässige - Nichtbeachtung von Weisungen steht der vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Verursachung eines Schadens nicht gleich. Denn die Haftung des ArbNehmers bei [...]
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