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BayObLG - Entscheidung vom 17.05.1984

BReg 1 Z 90/83

Normen:
BGB § 1617 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp I(167)320b
FamRZ 1984, 1146
ZblJR 1984, 360

Wiedergabe ausnahmsweise nur in Kurzfassung. Ein aus den Familiennamen des Vaters und der Mutter zusammengesetzter Doppelname für ein nichteheliches Kind ist nach bürgerlichem Recht nicht zulässig. Gegen die durch das [...]
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