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BVerwG - Entscheidung vom 23.03.1984

4 B 43.84

Normen:
BBahnG § 36 Abs. 1 S. 1
DSchG (Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen) § 4 Abs. 1

Fundstellen:
BRS 42 Nr. 140
Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 8
DÖV 1984, 814
DRsp V(529)131c
DVBl 1984, 638
NuR 1985, 64
NVwZ 1984, 723
RdL 1984, 261
StädteT 1984, 498
ZfBR 1984, 304

Die Revision kann nicht zugelassen werden. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich bezeichnete [...]
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