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BVerwG - Entscheidung vom 05.07.1984

6 P 27.82

Normen:
BPersVG § 79 Abs.1 S.1

Fundstellen:
BVerwGE 69, 340
DRsp VI(645)77d-e

(d) '...Nach § 79 Abs. 1 BPersVG wirkt die Personalvertretung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses mit, während sie vor einer außerordentlichen Kündigung nach Abs. 3 der Vorschrift nur anzuhören [...]
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