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BFH - Entscheidung vom 22.06.1984

VI R 211/80

Normen:
EStG § 40a Abs. 1 S. 2 Nr. 2
LStR (1978) Abschn. 95 Abs. 5 S. 2

Fundstellen:
BFHE 141, 279
BStBl II 1984, 632

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist selbständige Krankengymnastin. Sie beschäftigte in den Streitjahren 1978 und 1979 eine Aushilfe, deren wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden betrug. Im Jahre 1978 [...]
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