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AG Starnberg - Entscheidung vom 11.07.1984

Wangen 211/8

Normen:
GBO §§ 22, 52

Fundstellen:
DRsp IV(473)162b
Rpfleger 1985, 57

»... Die Löschung eines Testamentsvollstrecker-Vermerks setzt immer den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit voraus. Es muß daher substantiiert dargelegt werden, daß die Testamentsvollstreckung nicht (mehr) besteht. Da [...]
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