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AG Reutlingen - Entscheidung vom 18.07.1984

9 Cs 208/84

Normen:
GG Art. 103 Abs.2
StGB § 240

Fundstellen:
DRsp III(328)103d
NStZ 1984, 508

»... Schlichtes Sitzen auf der Fahrbahn [hier: anläßlich einer Gegendemonstration] ist nicht Gewalt i. S. von § 240 Abs. 1 StGB . Die ganz herrschende Rechtspr. behauptet dies heute allerdings (vgl. etwa BGHSt 8, 103; [...]
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