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SchlHOLG - Entscheidung vom 09.11.1983

1 Ws 864/83

Normen:
StPO § 458 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(466)189a
GA 1984, 96
SchlHA 1984, 58

»... Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung [§ 458 Abs. 1 StPO] .. können nur den Fortbestand des Vollstreckungsverfahrens selbst betreffen .. . Das ist der Fall, wenn geltend gemacht wird, daß der [...]
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