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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 22.12.1983

16 UF 315/83

Normen:
BGB § 1379 Abs.1 S.1

Fundstellen:
DRsp I(165)170c
FamRZ 1984, 273

'... Selbst wenn die Kl. bisher ihren Auskunftsverpflichtungen nach § 1379 Abs. 1 BGB nicht nachgekommen ist, berechtigt dies den Bekl. nicht seinerseits, seine Auskunft gemäß § 273 BGB zu verweigern. In der Rechtspr. [...]
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