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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 19.07.1983

8 W 123/83

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
AnwBl 1983, 522
JurBüro 1983, 1664
Justiz 1983, 392

Die Kläger wenden sich dagegen, daß das Landgericht auf die Erinnerung der Beklagten in Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Rechtspflegers vom 4.1,1983 auf seiten der Kläger eine 10/10 Erörterungsgebühr [...]
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