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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 16.05.1983

1 Ws 178/83

Normen:
StVollzG § 29 Abs. 3

Fundstellen:
ZfStrVo 1983, 305

I. Der Beschwerdeführer verbüßt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren in der hiesigen JVA. Strafende wird am 27.1 sein. Sein Schriftwechsel wird nach § 29 Abs. 3 StVollzG ohne Ausnahme überwacht. Den gegen diese [...]
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