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OLG München - Entscheidung vom 22.09.1983

24 U 522/82

Normen:
BGB § 640 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 1984, 141

Der Vorbehalt muß bei der Abnahme erfolgen. Wird er vor der Abnahme erklärt, bleiben Mängelansprüche, die vorher geltend gemacht wurden, nur bestehen, wenn der Vorbehalt bei der Abnahme aufrechterhalten wird [...]
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