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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.08.1983

3 Ws 503/83

Normen:
StPO § 33 Abs.2, § 154 Abs.1, Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(452)112a
NStZ 1985, 39

»... Die vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO beendet nicht nur die gerichtliche Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage (vgl. BGHSt 10, 88 [90]). Sie entzieht darüber hinaus Ä anders als ein [...]
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