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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.10.1983

2 Ss 398/83

Normen:
StGB § 283 Abs.1, § 11 Abs.1 Nr.6

Fundstellen:
DRsp III(336)243a
NJW 1984, 812

'...Fischen [i S. des § 293 Abs. 1 StGB ist] jede auf Fang gerichtete Tätigkeit. § 293 StGB stellt ein unechtes Unternehmensdelikat dar, so daß entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 6 StGB auch der Versuch, einen Fisch zu [...]
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