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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.12.1983

10 U 119/83

Normen:
AGBG § 11 Nr.10 lit.a
BGB §§ 537 ff.

Fundstellen:
DRsp I(133)275a
MDR 1984, 1025

»Nach § 11 Nr. 10 a AGBG [AGB-Ges] ist eine Bestimmung in AGB unwirksam, durch die bei Verträgen über Leitungen die Gewährleistungsansprüche gegen den Verwender ausgeschlossen oder auf die Einräumung von Ansprüchen [...]
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