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KG - Entscheidung vom 10.11.1983

12 U 122/83

Normen:
BGB § 254

Fundstellen:
DRsp I(123)290d-e
VerkMitt 1984, 87

'... Für [den] Fall des Mitverschuldens [wegen versäumten Angurtens] kann keine ein für alle Mal geltende Mithaftungsquote festgesetzt werden, vielmehr kommt es bei der Anwendung des § 254 BGB auf die jeweiligen [...]
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