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EuGH - Entscheidung vom 17.01.1983

Rs 347/82 R

Normen:
Beamtenstatut Art. 34 Abs. 2
Beamtenstatut Art. 83 Abs. 2

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

21 NACH ARTIKEL 83 PAR 2 IST ES SACHE DES ANTRAGSTELLERS , DIE UMSTÄNDE ANZUFÜHREN , AUS DENEN SICH DIE DRINGLICHKEIT ERGIBT ; FERNER HAT ER DIE NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG IN TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER [...]
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