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EuGH - Entscheidung vom 14.07.1983

Rs 201/82

Normen:
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 17
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 18

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 DIE CORTE SUPREMA DI CASSAZIONE ( VEREINIGTE ZIVILSENATE ) HAT MIT BESCHLUSS VOM 28. JULI 1982 , BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN AM 6. AUGUST 1982 , GEMÄSS DEM PROTOKOLL VOM 3. JUNI 1971 BETREFFEND DIE [...]
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