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BVerfG - Entscheidung vom 30.05.1983

2 BvR 409/83

Normen:
BVerfGG § 61 § 92a Abs. 2 § 93 Abs. 2
ZPO § 578

Es mag dahinstehen, ob die Wiederaufnahme eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. § 61 BVerfGG ), statthaft ist (ablehnend Maunz, in: [...]
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