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BVerfG - Entscheidung vom 22.08.1983

2 BvR 1193/83

Normen:
AuslG § 2 Abs. 1 S. 2 § 21 Abs. 3 S. 2
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 Art. 103 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 5

Fundstellen:
NVwZ 1984, 165
ZfSH/SGB 1984, 27

I. Zulässiger Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind allein die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, dem Widerspruch der Beschwerdeführerin gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis keine aufschiebende Wirkung [...]
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