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BGH - Entscheidung vom 24.11.1983

I ZR 147/81

Normen:
UrhG § 2 Abs.1 Nr.6, §§ 73 ff.

Fundstellen:
BGHZ 89, 219
BGHZ 90, 219
DRsp II(244)118a-b
GRUR 1984, 730
MDR 1984, 734
NJW 1984, 2582

Der Kl. hatte als Regisseur Fernseh-Dokumentarfilme (sogen. Fernseh-Features) inszeniert. Aus einem mit der Bekl. geschlossenen Wahrnehmungsvertrag verlangt er Vergütung für seine Regietätigkeit als ausübender [...]
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