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BGH - Entscheidung vom 29.03.1983

VI ZR 172/81

Normen:
BGB §§ 276, 675

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 11 ArbGG 1979 - Prozeßvertreter
ARST 1984, 15
BGHWarn 1983, Nr. 111
DB 1983, 1606
EBE 1983, 268
JurBüro 1983, 1186
LM Nr. 39 zu § 276 BGB
LM Nr. 94 zu § 675 BGB
MDR 1983, 1011
NJW 1983, 1665
VersR 1983, 659
ZIP 1983, 996

Der Kläger verlangt von dem beklagten Rechtsanwalt Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten. Im Mai 1976 war dem Kläger, einem Maurerpolier, nach 18-jähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber [...]
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