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BGH - Entscheidung vom 25.10.1983

5 StR 72/83

Normen:
BRAGO § 27
VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Der Kostenbeamte des Bundesgerichtshofs hat ohne Rechtsverstoß die vom Landgericht Hamburg am 27. Juni 1983 festgesetzten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.224,92 DM in die Kostenrechnung vom 7. Juli 1983 [...]
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