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AG Wittlich - Entscheidung vom 22.04.1983

B. 7 VN 2/82

Normen:
VerglO § 45
ZeugSachEG § 3 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(438)185f
Rpfleger 1984, 365

»Wegen der Höhe des Stundensatzes für die aufgewendete Zeit [der Mitglieder des Gläubigerbeirats] hatte sich das Gericht am Begriff der Angemessenheit zu orientieren. Es ist allerdings zuzugehen, daß die zum 1. 8. 1972 [...]
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