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AG Bremen - Entscheidung vom 04.11.1983

77 Gs 141/83

Normen:
BtMG § 36 Abs. 1 S. 3
BtMG § 36 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 1987, 1459 (Katholnigg)
StV 1984, 342

Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Heroinabhängigkeit des Verurteilten ist in starkem Maße ausgeprägt gewesen. Vor Beginn der jetzigen Therapie hat der Verurteilte [...]
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