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SchlHOLG - Entscheidung vom 09.11.1982

9 W 239/81

Normen:
BRAGO § 43
ZPO § 91

Fundstellen:
JurBüro 1983, 921
SchlHA 1983, 59

Die gemäß den §§ 21 ., 11Abs. 2 als sofortige Beschwerde geltende Erinnerung ist zulässig, aber nicht begründet. Die Kosten des Mahnverfahrens sind erstattungsfähig. Gemäß § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO sind die Kosten [...]
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