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OVG Münster - Entscheidung vom 14.07.1982

4 A 2493/81

Normen:
StPO § 81b

Fundstellen:
DÖV 1983, 603

Ebenso (zu a.) BVerwG, DRsp IV (449) 199 a-e = BVerwGE 66, 192 = DÖV 1983, 378 = MDR 1983, 605 = NJW 1983, 772 ; BVerwGE 66, 202 = NJW 1983, 1338. 'Beschuldigte' im Sinne des § 81 b StPO können auch Strafunmündige sein [...]
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