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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 07.07.1982

1 W 50/82

Normen:
BRAGO § 43
ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3

Fundstellen:
JurBüro 1983, 774
NiedersRpfl 1982, 219

Die Klägerin hat nach vorangegangenem Mahnverfahren das Versäumnisurteil vom 25.2.82 über 5.588,06 DM nebst Zinsen erwirkt. In diesem Betrag sind 15,-- DM an vorgerichtlichen Kosten aus Mahnschreiben und 578,-- DM für [...]
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