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OLG Bamberg - Entscheidung vom 23.04.1982

5 W 18/82

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
JurBüro 1982, 1030

Die zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist unbegründet, weil zugunsten seines Prozeßbevollmächtigten keine Beweisgebühr entstanden ist. Entgegen der Ansicht des Klägers ist durch die Anordnung der Ladung einer [...]
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