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LAG Hamm - Entscheidung vom 21.10.1982

8 Ta 275/82

Normen:
ArbGG § 12 Abs.7 S.1

Fundstellen:
DRsp VI(646)113e
MDR 1983, 170

» Die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG will erreichen, daß der für die Existenz des ArbNehmers besonders bedeutsame Kündigungsschutzprozeß aus sozialen Gründen nicht mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden [...]
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