1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 10. JULI 1981 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 10. AUGUST 1981 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG DREI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DER VERORDNUNGEN NR. 3004/75 DES RATES VOM 17. [...]
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