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BFH - Entscheidung vom 28.07.1982

V R 64/82

Normen:
BFH-EntlastG Art 1 Nr. 1 Satz 1

Fundstellen:
BFHE 136, 199
BStBl II 1982, 641

Die Revision der Klägerin ist unzulässig, weil sie nicht fristgemäß in gehöriger Form begründet worden ist (§§ 124 , 120 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Das angefochtene Urteil ist der damaligen Bevollmächtigten [...]
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