Gemäß Ausbildungsvertrag vom 29.5.1980 ist der am 22.1.1965 geborene Kläger seit dem 1.9.1980 beim Beklagten als Auszubildender zum Feinmechaniker beschäftigt. Seine Vergütung beläuft sich im 2. Ausbildungsjahr auf 535 [...]
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