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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 09.06.1981

6 UF 33/80

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 273 Abs. 2

Fundstellen:
JurBüro 1981, 1354

Die nach § 128 Abs. 1 u. 3 BRAGO statthafte und zulässige Erinnerung ist nicht begründet. Zu Recht ist die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem angefochtenen Beschluß davon ausgegangen, daß keine Beweisgebühr [...]
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