Das Schöffengericht hatte den Angeklagten wegen fortgesetzten unerlaubten Besitzes eines Betäubungsmittels, Vergehen nach §§ 1 , 9 , 11 Abs. 1 Nr. 6 b BetMG; § 25 StGB , zu einer Geldstrafe von fünfundzwanzig [...]
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