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OLG Hamburg - Entscheidung vom 21.12.1981

VAs 17/81

Normen:
EGGVG § 23
StVollstrO § 45

Fundstellen:
NStZ 1982, 264
ZfStrVo 1982, 252

... Daß die Verwaltungsvorschrift des § 45 StrVollstrO bei Vollzugsuntauglichkeit des Verurteilten die Unterbrechungsmöglichkeit nur für zeitige Freiheitsstrafen vorsieht, durfte für die Staatsanwaltschaft nicht [...]
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