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EuGH - Entscheidung vom 17.09.1981

Rs 24/79

Normen:
Verfahrensordnung Art. 73

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 NACH ARTIKEL 73 DER VERFAHRENSORDNUNG GELTEN ALS ERSTATTUNGSFÄHIGE KOSTEN , ABGESEHEN VON DEN LEISTUNGEN AN ZEUGEN UND SACHVERSTÄNDIGE UND DEN IN ARTIKEL 72 AUFGEFÜHRTEN KOSTEN , ' ' AUFWENDUNGEN DER PARTEIEN , DIE [...]
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