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BVerfG - Entscheidung vom 16.10.1981

2 BvR 344/81

Normen:
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Art. 104 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
GVG § 21i Abs. 2
StGB §§ 125 125a
StPO § 112 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
EuGRZ 1981, 508
NJW 1982, 29
NStZ 1982, 37

Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, aber offensichtlich unbegründet. 1. Art. 101 Abs 1 Satz 2 GG ist nicht verletzt. Der von dem Präsidenten des Amtsgerichts gemäß § 21i Abs 2 GVG zum weiteren Vertreter des [...]
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