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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 19.12.1980

2 U 122/80

Normen:
BGB § 649

Fundstellen:
NJW 1981, 1105

Die Klausel soll deshalb unwirksam sein, weil der Nachweis abgeschnitten ist, daß der Auftragnehmer höhere Ersparnisse oder höheren anderweitigen Erwerb hatte oder böswillig nicht gemacht hat (§ 11 Nr. 5 AGBG ). Aus [...]
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