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OLG München - Entscheidung vom 24.04.1980

1 U 1808/80

Normen:
ZPO § 806

Fundstellen:
DGVZ 1980, 122

Er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Er gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall die Sache auf ihre Mangelfreiheit hin hat untersuchen [...]
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