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SchlHOLG - Entscheidung vom 04.09.1979

11 U 27/79

Normen:
ZPO § 398 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(415)45Nr. 1 zu § 398
OLGZ 1980, 85

Das gilt auch bei Vernehmung in früherer Instanz (BGH, DRsp IV(415)95e-f = NJW 1972, 584 ) oder im selbständigen Beweisverfahren (vgl. BGH, NJW 1970, 1920). Nicht dagegen gilt § 398 ZPO bei Verlesung einer früheren [...]
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