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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.01.1979

VIIa ND 5/78

Normen:
BRS 35 Nr. 31
DÖV 1980, 655

Fundstellen:
BRS 35 Nr. 31
DÖV 1980, 655

Gemäß § 47 Abs. 7 VwGO darf eine einstweilige Anordnung nur erlassen werden, wenn sie zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Die insoweit anzustellenden Erwägungen decken [...]
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