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OLG München - Entscheidung vom 14.12.1979

10 U 3024/79

Normen:
BGB § 249, § 251 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)246a
ES Kfz-Schaden A-2/8
VRS 59, 81
VersR 1980, 878

Die Gesamtbelastung aus fiktiver Reparatur lag hier bei 6034,- DM (5584,- DM Kosten, 450,- DM Minderwert), der geschätzte Aufwand für eine Ersatzwagenbechaffung belief sich auf 5400,- DM (6100,- DM Fahrzeugpreis [...]
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