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FG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 13.09.1979

X (VII) 701/78

Normen:
BGB § 1378

Fundstellen:
EFG 1980, Nr. 18
LSK-FamR/Hülsmann, § 1378 BGB LS 29

Diese Entscheidung stellt den Sonderfall dar, daß der Zugewinnausgleich nicht durch Zahlung eines einmaligen Betrages, sondern durch laufende Auseinandersetzungsleistungen erbracht wird. Als dauernde Last i.S. des § 10 [...]
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