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BGH - Entscheidung vom 06.04.1979

V ZR 216/77

Normen:
ZPO § 830

Fundstellen:
NJW 1979, 2045

Wirksam ist die Pfändung der Forderung, für die die Briefhypothek bestellt ist, wenn der Pfändungsbeschluß erlassen und der Hypothekenbrief dem Gläubiger (seinen Besitzmittler, insbesondere auch seinen [...]
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